Allgemeine Geschäftsbedingungen

(ausschließlich für den stationären Handel, B2B / B2C)

A. Allgemeine Regelungen


1.  Geltungsbereich


1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen:

Heimdecor Fachmarkt Zündorf GmbH

Kurfürstenstr. 33

50321 Brühl

Tel.: 0 22 32 / 4 28 84

e-mail: zuendorf-gmbh@t-online.de

Geschäftsführer: Hans Zündorf

(im Folgenden: Auftragnehmer) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden: Auftraggeber).


1.2 Abweichende und ergänzende Regelungen bei Vertragsschluss gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.


2. Vertragsschluss


2.1 Angebote, Kostenvoranschläge, Einrichtungsvorschläge und Einrichtungspläne des Auftragnehmers sind freibleibend sofern der Auftraggeber diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform oder die Auslieferung bestellter Ware zustande.


2.2 Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Auftragnehmers gehören, bleiben im Eigentum des Auftragnehmers.


Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht vom Auftragnehmer schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.


2.3 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentumsrecht an den dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie Warenproben, Modelle, Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Entwürfe vor. Der Auftraggeber ist nur bei schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers berechtigt, diese Unterlagen Dritten zugänglich zu machen.


3. Preise und Zahlungsbedingungen


3.1 Bei Versand bzw. Lieferung verstehen sich die Preise – sofern nichts anderes vereinbart wurde – zuzüglich Kosten für Verpackung, Transport und Frachtversicherung, entsprechend vertraglicher Vereinbarung.


3.2 Die Mehrwertsteuer ist in dem Preis enthalten.


3.3 Sämtliche Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort und ohne Abzug fällig sofern nichts anderes vereinbart ist.


3.4 Dem Auftraggeber steht das Recht zu Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


4. Termine und Fristen


4.1 Sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand, Zustellung oder Fertigstellung sind lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand-, Liefer- oder Fertigstellungstermine dar, außer wenn diese ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet sind oder als verbindlicher Termin vereinbart wurden. Sofern der Auftragnehmer während der Bearbeitung einer Bestellung feststellt, dass vom Auftraggeber bestellte Produkte nicht verfügbar sind, wird er den Auftraggeber darüber gesondert informieren. Falls der Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist er dem Auftraggeber gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.


4.2 Soweit eine Lieferung an den Auftraggeber nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang passt oder weil der Auftraggeber nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen werden kann, obwohl ihm der Lieferzeitpunkt mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Auftraggeber die Kosten für die erfolglose Anlieferung.


4.3 Ist die Nichteinhaltung eines vereinbarten Termins oder einer vereinbarter Frist auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.


4.4 Bei ungeeigneten Witterungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist.


6. Eigentumsvorbehalt


6.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Auftragnehmers.


6.2 Im Fall, dass der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit ist, bleiben die gelieferten Waren (Vorbehaltsware) darüber hinaus bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Auftragnehmer gegen den Auftraggeber zustehen im Eigentum des Auftragnehmers. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers, z.B. Zahlungsverzug, hat der Auftragnehmer nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nimmt der Auftragnehmer die Vorbehaltsware zurück oder pfändet er diese, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten.


6.3 Der Auftraggeber darf gelieferte Ware nicht ohne die Zustimmung des Auftragnehmers verändern oder veräußern.


6.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser und Diebstahl auf eigene Kosten ausreichend zu versichern.


6.5 Wird die Vorbehaltsware gepfändet, beschlagnahmt oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, so hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich in Textform zu benachrichtigen und Dritte vom Eigentum des Auftragnehmers zu unterrichten.


7. Gewährleistung


7.1 Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften


8. Haftung


8.1 Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungen für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.


8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich nicht auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzuges oder Unmöglichkeit.


9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers


9.1 Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. Er ist insbesondere verpflichtet, für angemessene Arbeitsbedingungen und Sicherheit vor Ort zu den vereinbarten Terminen zu sorgen. Treppen und Zugänge müssen passierbar sein. Der Auftraggeber hat die für die Arbeiten erforderlichen Anschlüsse und Energie auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so kann ihm der Auftragnehmer die dadurch anfallenden Kosten in Rechnung stellen.


10. Verbraucherstreitschlichtung


10.1 Der Auftragnehmer nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.


11. Anwendbares Recht, Vertragssprache, Gerichtsstand


11.1 Auf die Vertragsbeziehungen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts anwendbar. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.


11.2 Vertragssprache ist deutsch.



11.3 Gerichtsstand ist soweit der Auftraggeber Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist der Sitz des Auftragnehmers


Stand: November 2022

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